GV-2010-05-14/Anträge

From Pirates without Borders

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Contents

Frist

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Anträge waren bis zum 30. April um 20:00 Uhr CEST per Mail an den Vorstand (vorstand at piraten-ohne-grenzen.org) einzureichen.

Annahme

Über die Annahme von Traktanden entscheidet der Vorstand.

Formale Anforderungen an Traktanden

Traktanden haben mindestens folgende Punkte zu enthalten:

  1. Der Antrag muss einen Titel tragen.
  2. Der Antragssteller muss klar gekennzeichnet sein.
  3. Jedem Antrag ist eine Begründung anzufügen.
  4. Im Falle von Statutenänderungen muss klar ersichtlich sein, was geändert werden soll


Für die Dokumentation von Statuten-Änderungsanträgen verwendet bitte die Template Statute Amendment (Doku siehe Template-Seite).


Für die Dokumentation von Anträgen an die GV verwendet bitte die Template Application General Assembly (Doku siehe Template-Seite).


Statutenänderungen

Title
Streichung der DACHLuke als Organ von Piraten ohne Grenzen
Language
de
Applicant
Ralph Hinterleitner
Affected article(s)
8
Old statute text
Art. 8 Organe
  1. Die Organe des Vereins sind:
    a. Generalversammlung (GV);
    b. Vorstand
    c. Geschäftsprüfungskommission (GPK);
    d. DACHLuke
Replaced with
Art. 8 Organe
  1. Die Organe des Vereins sind:
    a. Generalversammlung (GV);
    b. Vorstand
    c. Geschäftsprüfungskommission (GPK);
Rationale
Der Gedanke hinter der Gründung von Piraten ohne Grenzen war der Wunsch nach einer Möglichkeit für Fundraising für gemeinsame Aktionen im deutschsprachigen Raum. Der Name DACHLuke wurde beibehalten, um gegenüber Dritten als NGO auftreten zu können.

Das Verankern des Namens DACHLuke und die damit einhergehende künstliche Festlegung auf die DACHL Länder stellte sich wiederholt als hinderlich für den Verein wie für die Kooperation der Piratenparteien heraus.


Title
Ersatzlose Streichung von Art. 12
Language
de
Applicant
Ralph Hinterleitner
Affected article(s)
12
Old statute text
Art. 12 DACHLuke
  1. Die DACHLuke ist als Exekutivorgan zuständig für die Umsetzung der Vereinsziele.
  2. Aufgaben der DACHLuke:
    a. das Betreiben und Zurverfügungstellung der technischen Infrastruktur
    b. Informationsbeschaffung und Aufbereitung
    c. die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Personen und Organisationen mit passender Zielsetzung.
  3. Die DACHLuke legt ihre internen Strukturen nach demokratischen Prinzipien selbst fest, die sie in einer Geschäftsordnung dokumentiert. Die Geschäftsordnung ist zu veröffentlichen.
  4. Die DACHLuke benennt mindestens zwei Ansprechpersonen, die für die Kommunikation mit dem Vorstand und gegenüber Dritten zuständig sind.
Replaced with
-
Rationale
Durch Streichung von Art. 8, Punkt 1.d wird Artikel 12 obsolet.


Title
Erweiterung der Delegationsbefugnisse in Art. 10
Language
de
Applicant
Ralph Hinterleitner
Affected article(s)
10
Old statute text
Art. 10 Vorstand
  1. Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Er besteht aus:
    a. Präsidenten;
    d. Aktuar;
    c. Schatzmeister.
  2. An der ordentlichen Generalversammlung wird der Vorstand für das nächste Vereinsjahr gewählt.
  3. Der Amtsantritt erfolgt jeweils auf den ersten Tag im neuen Vereinsjahr. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Wiederwählbarkeit ist gegeben.
  4. Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind:
    a. die Leitung des Vereins;
    b. die Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung;
    c. Finanzverwaltung;
    d. Bereitstellung der Infrastruktur für die Projekte;
    e. Erfüllung der speziellen Aufgaben gemäss Pflichtenheft;
    f. die Beschlussfassung in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich durch Statuten oder Pflichtenheft anderen Organen zugeschrieben sind.
  5. Die Aufgaben und Kompetenzen gemäss Statuten und Pflichtenheft ermächtigen den Vorstand zu den entsprechenden Mitteln.
Replaced with
Art. 10 Vorstand
  1. Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Er besteht aus:
    a. Präsidenten;
    d. Aktuar;
    c. Schatzmeister.
  2. An der ordentlichen Generalversammlung wird der Vorstand für das nächste Vereinsjahr gewählt.
  3. Der Amtsantritt erfolgt jeweils auf den ersten Tag im neuen Vereinsjahr. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Wiederwählbarkeit ist gegeben.
  4. Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind:
    a. die Leitung des Vereins;
    b. die Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung;
    c. Finanzverwaltung;
    d. Bereitstellung der Infrastruktur für die Projekte;
    e. Erfüllung der speziellen Aufgaben gemäss Pflichtenheft;
    f. die Beschlussfassung in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich durch Statuten oder Pflichtenheft anderen Organen zugeschrieben sind.
  5. Die Aufgaben und Kompetenzen gemäss Statuten und Pflichtenheft ermächtigen den Vorstand zu den entsprechenden Mitteln.
  6. Der Vorstand ist berechtigt, Aufgaben und Kompetenzen gemäss Statuten und Pflichtenheft ganz oder in Teilen an Dritte zu delegieren.
Rationale
Der Vorstand besitzt dieses Recht implizit. Die explizite Nennung verschafft Sicherheit nach Wegfall von Artikel 8 Punkt 1.d. bei der Verwirklichung der Vereinsziele.



Title
Rechtschreibkorrekturen in den Statuten
Language
de
Applicant
Moira Brülisauer
Affected article(s)
2, 10, 11, 14, 15, 17
Old statute text
Diese Absätze enthalten Ortographiefehler
  • 2.a. Aufbau und Stärkung länderübergreifender Zusammenarbeit zur Förderung freier Menschen, freien Wissens, freier Kultur, freier Software und digitaler Nachhaltigkeit.
  • 2.b. Das Bewusstsein über die globale Natur von Menschenrechten und der Auswirkungen internationaler Handels- und Wirtschaftsabkommen schärfen.
  • 2.c. Eine internationale Gesinnung des Respekts und der Völkerfreundschaft zu fördern, als Grundlage für die Erreichung der Ziele der Piratenbewegung.
  • 10.3 Der Amtsantritt erfolgt jeweils auf den ersten Tag im neuen Vereinsjahr. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Wiederwählbarkeit ist gegeben.
  • 11.2 Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern. Sie Dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein.
  • 11.4 Der Amtsantritt erfolgt sofort mit dem Ende der Generalversammlung. Die Amtsdauer der Geschäftsprüfungskommission beträgt 2 Jahre. Wiederwählbarkeit ist gegeben.
  • 14.2 Die Beschlussfähig der Generalversammlung ist gegeben, wenn diese ordentlich angekündigt und die Versammlungsordnung angenommen wurde.
  • 14.8.c. Versendung an alle Mitglieder mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung per E-Mail oder Briefpost durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Versammlungsleiter der Generalversammlung.
  • 15.3 Die Schlichtungsstelle ist Zuständig für die Behandlung von Ausschlussverfahren. Diese können jederzeit von jedem Mitglied oder Vorstand eingeleitet werden. Der restliche Verlauf des Ausschlussverfahrens ist gleich wie ein Schlichtungsverfahren. Die Schlichtungsstelle fällt den endgültigen Entscheid über den Auschluss.
  • 15.4 Das Schlichtungsverfahren wird durch eine schriftliche Benachrichtigung des Vorstands eingeleitet, wobei der Streitpunkt dazulegen und ein unbeteiligter Mitglied als erster Schlichter zu nennen ist. Der Vorstand fordert die Gegenpartei zu einer Stellungnahme und der Nennung eines weiteren unbeteiligtes Mitglied als zweiten Schlichters auf. Sollte die Gegenpartei dieser Aufforderung innerhalb nützlicher Frist nicht nachkommen oder gibt es keine Gegenpartei, dann übernimmt der Vorstand diese Aufgabe.Beide Schlichter ernennen jeweils den dritten und vierten Schlichter. Der dritte und vierte Schlichter einigen sich auf einen weiteren unbeteiligten Mitglied als fünften Schlichter.
  • 17.2 Der Mitgliedsbeitrag für Mitgliedsorganisationen liegt bei EUR 64,-.
Replaced with
und sollen mit den Folgenden ersetzt werden:
  • 2.a. Aufbau und Stärkung länderübergreifender Zusammenarbeit zur Förderung freier Menschen, freien Wissens, freier Kultur, freier Software und digitaler Nachhaltigkeit;
  • 2.b. Das Bewusstsein über die globale Natur von Menschenrechten und der Auswirkungen internationaler Handels- und Wirtschaftsabkommen schärfen;
  • 2.c. Eine internationale Gesinnung des Respekts und der Völkerfreundschaft zu fördern, als Grundlage für die Erreichung der Ziele der Piratenbewegung;
  • 10.3 Der Amtsantritt erfolgt jeweils auf den ersten Tag im neuen Vereinsjahr. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwählbarkeit ist gegeben.
  • 11.2 Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein.
  • 11:4 Der Amtsantritt erfolgt sofort mit dem Ende der Generalversammlung. Die Amtsdauer der Geschäftsprüfungskommission beträgt zwei Jahre. Wiederwählbarkeit ist gegeben.
  • 14.2 Die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung ist gegeben, wenn diese ordentlich angekündigt und die Versammlungsordnung angenommen wurde.
  • 14.8.c. Versendung an alle Mitglieder mindestens zehn Tage vor der Generalversammlung per E-Mail oder Briefpost durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Versammlungsleiter der Generalversammlung.
  • 15.3 Die Schlichtungsstelle ist zuständig für die Behandlung von Ausschlussverfahren. Diese können jederzeit von jedem Mitglied oder Vorstand eingeleitet werden. Der restliche Verlauf des Ausschlussverfahrens ist gleich wie ein Schlichtungsverfahren. Die Schlichtungsstelle fällt den endgültigen Entscheid über den Ausschluss.
  • 15.4 Das Schlichtungsverfahren wird durch eine schriftliche Benachrichtigung des Vorstands eingeleitet, wobei der Streitpunkt darzulegen und ein unbeteiligter Mitglied als erster Schlichter zu nennen ist. Der Vorstand fordert die Gegenpartei zu einer Stellungnahme und Nennung eines weiteren unbeteiligten Mitglieds als zweiten Schlichter auf. Sollte die Gegenpartei dieser Aufforderung innerhalb nützlicher Frist nicht nachkommen oder gibt es keine Gegenpartei, dann übernimmt der Vorstand diese Aufgabe. Beide Schlichter ernennen jeweils den dritten und vierten Schlichter. Der dritte und vierte Schlichter einigen sich auf ein weiteres unbeteiligtes Mitglied als fünften Schlichter.
  • 17.2 Der Mitgliederbeitrag für Mitgliedsorganisationen liegt bei EUR 64,-.
Rationale
Die oben gelisteten änderungen mögen angenommen werden, damit die Rechtschreibfehler in den Statuten korrigiert werden können. Änderungen der inhaltenlichen Aussage der Statuten sind nicht Bestandteil dieses Antrages. Die Artikel Nummern beziehen sich auf die Version der Statuten die am 27. Februar 2010 in Graz an der Gründung verabschiedet wurde. ·In diesem Diff sind alle vorgenommen Änderungen Farblich hervor gehoben


Title
Fehler in den Satuten kann der Vorstand korrigiere
Language
de
Applicant
Sven Clement
Affected article(s)
10
Old statute text
-
Replaced with
Art 10.7 Der Vorstand kann Fehler in den Statuten korrigieren, wenn dabei die juristische Bedeutung nicht verändert wird.
Rationale
Fehler können sich einschleichen. Damit sie korrigiert werden können ohne dass es dazu eine GV braucht, soll diese Ergänzung an den Statuten vorgenommen werden.


Title
Tilgung der Abstimmungsbeauftragtenleiche
Language
de
Applicant
Mpira Brülisauer
Affected article(s)
9
Old statute text
Art 9.4 lit f. die Absetzung des Vorstands, der Geschäftsprüfungskommission und der Abstimmungsbeauftragten durch eine Zweidrittelmehrheit;
Replaced with
Art 9.4 lit f. die Absetzung des Vorstands und der Geschäftsprüfungskommission durch eine Zweidrittelmehrheit;
Rationale
Abstimmungsbeauftragte haben wir in unseren Statuten nirgends mehr drinn. Dies sind hier also komplett überflüssig und daher Restlos zu streichen. Das ist nur noch eine Leiche, die noch nicht beseitigt wurd.

Andere Anträge

Title
Piratenkodex
Language
de
Applicant
Stephan Urbach
Description
Hiermit reiche ich folgenden Antrag ein, der bei der aGV der Piraten ohne Grenzen zur Abstimmung gelangen möge:
Application
Kodex
  • Piraten sind frei

Piraten sind freiheitsliebend, unabhängig und selbstbestimmt. Blinder Gehorsam wird abgelehnt. Piraten lassen sich nicht überwachen und sind unbestechlich.

  • Piraten handeln freiwillig

Piraten lassen sich zu keiner Handlung zwingen, noch zwingen sie andere Menschen und Piraten zu einer Handlung. Keine Mehrheit an Personen kann einen anderen Menschen zu Handlungen zwingen. Sobald eine Gruppe Zwang auf andere Personen ausübt, hat sie ihre Unschuld verloren und ist aufzulösen.

  • Piraten sind friedlich

Piraten lehnen Gewalt ab. Die Stärke eines jeden Piraten ist in erster Linie seine Stimme. Viele Piraten ergeben viele Stimmen. Zusammenhalt bei gemeinsamen Zielen ist wichtig. Piraten können Auseinandersetzungen verbal regeln und lassen sich nicht provozieren. Piraten wehren sich entschieden dagegen, mit gewaltbereiten Randalierern in Zusammenhang gebracht zu werden, da sie das komplette Gegenteil davon darstellen.

  • Piraten achten Privatsphäre

Piraten legen hohen Wert auf die von der Verfassung garantierte Privatsphäre. Sie wissen, dass ohne private und unbeobachtete Freiräume keine freiheitlich-demokratische Gesellschaft möglich ist. Überwachungsmaßnahmen, die die Privatsphäre einschränken, werden von allen Piraten entschieden abgelehnt, weil sie die freie Entfaltung der Persönlichkeit verhindern und demokratische Vielfalt beschneiden.

  • Piraten sind neugierig

Piraten akzeptieren nicht blind alles, sondern denken selbst. Medienkritik ist essentiell wichtig. Piraten durchdringen Systeme, um sie komplett zu verstehen. So finden sie Schwachstellen und Fehler, um die Systeme zu verbessern.

  • Piraten sind erfinderisch

Piraten sind kreativ, sie erfinden ständig Neues, sind offen für neue Wege, sehen andere Lösungen und lassen sich nicht von alten Mustern einnehmen. Dabei realisieren Piraten gemeinschaftlich neue Projekte und Aktionen. In einem ständigen Prozess werden dabei bestehende Projekte erweitert, verbessert, werden Innovationen eingeführt und weitere Ideen geschmiedet.

  • Piraten schweigen nicht

Piraten bleiben nicht stumm, wenn ihnen etwas nicht passt, kritisieren aber sachlich und konstruktiv. Sie stehen zu ihrem Wort und äußern daher nicht voreilig vermeintlich absolute Wahrheiten. Piraten sind mutig. Sie machen von ihrem Einfühlungsvermögen Gebrauch, wissen aber auch, wann sie sich einmal ruhig verhalten sollten.

  • Piraten sind fair

Piraten stehen für eine politische Kultur, in der Argumente und Inhalte zählen. Sie beachten das Gebot der Sachlichkeit und der Fairness. Andersdenkende werden von ihnen nicht in einer Art und Weise angegangen, in der ihre Würde als Mensch in Bedrängnis gerät. Das gilt sowohl für Auseinandersetzungen innerhalb der Partei als auch bei politisch Andersdenkenden.

  • Piraten achten Leben

Piraten haben Achtung vor dem Leben. Todesstrafe, Tötung von Tieren aus Spaß und die Zerstörung von Natur und Umwelt lehnen wir daher ab.

  • Piraten zeigen Zivilcourage

Piraten wirken der Wegseh-Gesellschaft entgegen und verhalten sich stets couragiert. In Situationen, die Zivilcourage erfordern, bleiben sie nicht untätig! Piraten sehen nicht weg und verlassen sich nicht darauf, dass irgend jemand anderes schon etwas machen wird, sondern sie treten selbst in Aktion und wägen ab, was zu tun ist.

  • Piraten sind tolerant

Piraten diskriminieren niemanden aufgrund seiner geographischen oder sozialen Herkunft, seines Glaubens (oder Nicht-Glaubens), seines Aussehens (Hautfarbe, oder Physiognomie), seiner Sprache, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Kultur, seiner (körperlichen oder geistigen) Fähigkeiten, seines Gesundheitszustandes, seiner politischen Anschauungen, seines Alters oder aufgrund seiner Lebensweise.

  • Piraten stehlen nicht

Piraten haben Respekt vor geltenden Gesetzen und materiellem Privateigentum. Piraten haben Respekt gegenüber Urhebern und deren Schaffen. Piraten wenden sich gegen Ausbeutung. Piraten schmücken sich nicht mit fremden Federn. Piraten sind bereit, Kulturschaffende und andere Kreative zu fördern und somit Verantwortung für den Fortbestand von Kultur zu übernehmen.

  • Piraten sind sozial

Piraten lassen keinen durchs soziale Netz fallen. Insbesondere denken Piraten bei sämtlichen Überlegungen auch an Minderheiten, wenn es darum geht, die besten Lösungen für die Gemeinschaft zu finden. Piraten versuchen möglichst empathisch zu sein und sich in andere Menschen hinein zu versetzen, um so einen klareren Blick auf sich selbst, seine Einstellungen und auf die Meinung des Anderen werfen zu können. Piraten geht es nicht darum, nur ihre eigene kleine Welt so angenehm wie möglich zu gestalten, sondern sie denken stets auch an die "große Welt da draußen", die es gemeinsam und zum Wohle Aller zu verbessern gilt.

  • Piraten sind global

Piraten sind Teil einer globalen Bewegung. Dies lässt die Piraten auch global denken, um so langfristig bei der Bewältigung der Probleme unserer Welt mitzuwirken.

  • Piraten bleiben verständlich

Was Piraten anpacken, machen sie so einfach wie möglich und so kompliziert wie nötig. Piraten wollen, dass jeder die Spielregeln versteht. Piraten setzen sich für eine klare Begriffssprache ein und sind verständlich.

  • Piraten sind Menschen

Piraten haben genauso negative Eigenschaften wie andere Menschen auch. Sie kämpfen aber jeden Tag aufs Neue, um Ihre Ideale wie Freiheit, Vielfalt, Offenheit, Toleranz und vieles mehr, im täglichen Umgang mit ihren Mitmenschen umzusetzen. Und auch Piraten machen Fehler, sie stehen aber zu diesen und lernen aus ihnen.

Rationale
Die Piraten ohne Grenzen verstehen sich als Teil der weltweiten Piratenbewegung, sie diskutieren leidenschaftlich gerne und wollen ein internationales Miteinander. Die Piraten ohne Grenzen sehen den Kodex als eine Dokument an, das das piratige Selbstverständnis beschreibt.

English translation of the codex

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