Versammlungsordnung Gründung

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Versammlungsordnung der Gründungsversammlung der PoG

Alle Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Ordnung sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäss auch in der weiblichen Form.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Ordnung regelt den Sitzungsverlauf für die Gründungsversammlung vom 27.02. 2010 der Piraten ohne Grenzen POG
  2. Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort der Gründungsversammlung anwesenden natürlichen Personen, die Mitglied der PoG werden wollen.
  3. Änderungsanträge an diese Ordnung sind vor deren Verabschiedung zu machen, über die Änderungsanträge ist nach der Diskussion über den selben sofort abzustimmen. Für Änderungsanträge an dieser Versammlungsordnung ist ein absolutes Mehr der Stimmberechtigten notwendig.
  4. Diese Ordnung muss von dem absoluten Mehr der Mitglieder bestätigt werden und tritt sofort in Kraft.
  5. Bei widersprüchlichen Regelungen zwischen Statuten, Traktanden und dieser Versammlungsordnung, gelten in höchster Priorität die Statuten und dann die Traktanden und erst zuletzt diese Versammlungsordnung.

Gang der Verhandlungen

  1. Der Vorsitzende der Versammlung wird von der Versammlung gewählt.
    1. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, teilt das Wort zu und sorgt für Ruhe und Ordnung an der Sitzung.
    2. Der Vorsitzende gibt die Wahl- und Abstimmungsresultate bekannt.
  2. Wortbegehren sind in der Reihenfolge ihres Eingangs zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten entscheidet der Vorsitzende.
    1. Der Vorsitzende kann das Wort an Referenten und Antragsteller auch ausserhalb der Rednerliste erteilen.
    2. Entfernt sich ein Redner zu sehr von dem in Beratung stehenden Gegenstand, so ermahnt ihn der Vorsitzende, zur Sache zu sprechen.
    3. Missachtet ein Redner die Mahnungen und Ordnungsrufe des Vorsitzenden, so entzieht ihm dieser das Wort.

Abstimmungen

  1. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch Stimmenzähler, die nach Annahme dieser Ordnung zu wählen sind.
  2. Über Beschlussanträge, die voneinander unabhängig sind, wird nacheinander abgestimmt.
  3. Über Unteranträge ist vor den Hauptanträgen abzustimmen.
  4. Vor einer Abstimmung stellt der Vorsitzende die vorliegenden Anträge zusammen und teilt den Abstimmungsmodus mit.
  5. Beim einfachen Mehr werden Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt.
  6. Das zum Erreichen des absoluten Mehrs muss die Summe von Nein und Enthaltungen kleiner sein als die Ja Stimmen
  7. Das einefache Zweidrittelmehr ist erreicht wenn die Anzahl der Ja-Stimmen gleich oder grösser dem Doppel der Neinstimmen sind. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
  8. Die Stimmabgabe erfolgt offen, es sei denn, zuvor sei geheime Abstimmung beschlossen worden.
  9. Bei offenkundigem Ergebnis kann auf die Auszählung verzichtet werden. Jeder Stimmberechtigte kann eine Auszählung verlangen.
  10. Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Bei Stimmengleichheit beschliesst er mit Stichentscheid.
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