DACHLuke:Geschäftsordnung

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Contents

Kapitel 1 Allgemeines

§1 Präambel

  1. Die DACHLuke (DACHL unabhängiges Komitee für Exekutivaufgaben) ist das ausführende Organ des Vereins. Ihr obliegt die Verwirklichung und organisatorische Umsetzung der im Zweck formulierten Ziele. Es werden ihr zu diesem Zwecke eine grösstmögliche Autonomie und Selbstbestimmung gewährt, mit der Auflage dass sie sich selbst eine Geschäftsordnung geben muss. Dieser Anforderung sei im Folgenden Genüge getan.
  2. Nicht jeder, der sich in der DACHLuke einbringen möchte, ist gewillt, sich um Administratives zu kümmern, andere dagegen lieben administrative Arbeit. Diesem Faktum soll in der folgenden Struktur entgegen gekommen werden. Es geht hier ausdrücklich nicht darum, eine autoritäre Struktur zu errichten, sondern die Hemmschwelle sich einzubringen möglichst nieder zu halten.

Kapitel 2 Grundlagen

§2 Statuten des Vereins, "Art. 13 DACHLuke"

  1. Die DACHLuke ist als Exekutivorgan zuständig für die Umsetzung der Vereinsziele.
  2. Aufgaben der DACHLuke:
    a. das Betreiben und zur Verfügung Stellen der technischen Infrastruktur
    b. Informationsbeschaffung und Aufbereitung
    c. die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Personen und Organisationen mit übereinstimmender Zielsetzung.
  3. Die DACHLuke legt ihre internen Strukturen nach demokratischen Prinzipien selbst fest, die sie in einer Geschäftsordnung dokumentiert. Die Geschäftsordnung ist zu veröffentlichen.
  4. Die DACHLuke benennt mindestens zwei Ansprechpersonen, die für die Kommunikation mit dem Vorstand und gegenüber Dritten zuständig sind.


§3 Öffentlichkeit und Transparenz

  1. Die Statuten des Vereins schreiben das Prinzip der Öffentlichkeit und Transparenz als grundlegende Arbeitsweise vor.
  2. Insbesondere sind folgende Arten von Dokumenten öffentlich zugänglich zu machen, sofern diese Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte nicht berühren.
    a. Protokolle
    b. Traktandenlisten
    c. Dokumentationen
    d. Regelwerke
    e. Leitbilder
    f, Entscheide
    g. Berichte
  3. Grundsätzlich sind Sitzungen, Treffen, Konferenzen und dergleichen öffentlich.

Kapitel 3 Struktur

§4 Organe der DACHLuke

Die DACHLuke kennt folgende Organe:

  1. a. DACHLuke-Konferenz (Con)
    b. Triumvirat (TV)
    c. Exekutivorgane (EO)
    I. Taskforces (TF)
    II. Projekte (PT)

§5 Gliederung

  1. Wie Artikel 13, Abs. 4 der Statuten des Vereins vorschreibt, hat die DACHLuke mindestens zwei Ansprechpersonen zu benennen. Diese Personen sind für die Vertretung der DACHLuke gegenüber dem Vorstand und Dritten zuständig. Sie haben die administrative Leitung der DACHLuke inne und bilden das Triumvirat.
  2. Für die Ausführung ihrer Aufgaben hat die DACHLuke Exekutivorgane. Diese werden jeweils durch einen Leiter und einen Stellvertreter geführt. Es gibt Taskforces und Projekte.
    a. Die Taskforces fassen die Arbeitsressourcen kompetenzorientiert zusammen.
    b. Die Projekte sind die zielorientierten, nach Aussen in Erscheinung tretenden Organe der DACHLuke.
  3. Die DACHLuke-Konferenz ist das zentrale Entscheidungsorgan der DACHLuke. Sie trifft auf demokratische Weise die richtungweisenden Entscheide der DACHLuke. Sie trifft all jene Entscheide, die nicht in die Kompetenz des Triumvirats, einer Taskforce oder eines Projektes liegen. Sie dient gleichzeitig als Kommunikationsdrehscheibe zwischen den Organen der DACHLuke.

§6 DACHLuke-Konferenz

  1. Die Konferenz wird vom Triumvirat einberufen und geleitet. Jeder Mitarbeiter der DACHLuke und ihrer Exekutivorgane kann Traktanden einreichen. Beschlüsse sind zu protokollieren.
  2. Die Konferenz befindet unter anderem über:
    a. Die Lancierung von Projekten und ernennt deren ersten Leiter;
    b. Die Bildung von Taskforces und ernennt deren ersten Leiter;
    c. Anträge an den Vorstand des Vereins;
    d. Anträge der Projekte oder der DACHLuke an Vorstände der Parteien.
  3. Ein Mal im Jahr ist eine Gesamtkonferenz durchzuführen. Sie wählt das Triumvirat.
  4. Eine ausserordentliche Gesamtkonferenz kann entweder vom Triumvirat oder von 30% der Mitarbeiter der Exekutivorgane und aktiven Mitarbeiter der DACHLuke einberufen werden.

§7 Triumvirat

  1. Das Triumvirat ist das administrative Organ der DACHLuke und hat deren Leitung inne. Ihm obliegt insbesondere die Einberufung und Durchführung der DACHLuke-Konferenz sowie die Kontaktpflege zum Vorstand, den Parteien und Dritten.
  2. Das Triumvirat besteht aus drei Personen. Diese werden an der Gesamtkonferenz der DACHLuke aus den Reihen der Mitarbeiter der DACHLuke gewählt, Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung. Die Wahl erfolgt in corpore.
  3. Das Triumvirat teilt seine Aufgaben unter sich selbst auf und dokumentiert die Aufteilung öffentlich.
  4. Das Triumvirat ist für die Aufnahme von neuen Mitarbeitern zuständig. Es tritt mit diesen in Kontakt und stellt den Kontakt zwischen neuen Mitarbeitern und Leitern der Exekutivorgane her. Dem Triumvirat obliegt die Erstellung und Pflege der Mitarbeiterliste und anderer für ihre Arbeit vorteilhaften oder notwendigen Kontaktdaten.
  5. Das Triumvirat ist für die Gestaltung und Pflege der Webpräsenz verantwortlich
  6. Das Triumvirat kann Aufgaben delegieren.

§8 Taskforces

  1. Taskforces sind Arbeitskrafts- und Wissenspools. Sie stellen den Projekten, dem Triumvirat und dem Vorstand Ressourcen zur Verfügung.
  2. Die Leitung einer Taskforce wird von deren Mitglieder gewählt.
  3. Die Leitung der Taskforce hat an der DACHLuke-Konferenz regelmässig über den Stand der Dinge zu berichten.
  4. Für jede Taskforce wird bei ihrer Einsetzung ein Pflichtenheft verabschiedet, das ihre Kompetenzen und Aufgaben festlegt. Änderungen am Pflichtenheft der Taskforce können nur von der DACHLuke-Konferenz vorgenommen werden.
  5. Interne Entschiede der Taskforces, Regelungen, Anleitungen, u.s.w. sind vollständig zu dokumentieren, damit bei Neuzugänge oder personellen Veränderungen innerhalb der Taskforce die Einarbeitung möglichst wenig Zeit in Anspruch nimmt.

§9 Projekte

  1. Jedes Projekt ist durch eine formulierte Zielsetzung definiert welche ist inhaltlich und zeitlich beschreibt.
  2. Die Leitung eines Projektes ist entweder dessen Initiator, der sich einen Stellvertreter selbst ernennt, oder sie wird von den Mitarbeitern des Projektes gewählt.
  3. Die Projektleitung hat an der DACHLuke-Konferenz regelmässig über den Stand der Dinge zu berichten.
  4. Bei der Einberufung durch die DACHLuke-Konferenz erhält das Projekt eine Zielsetzung welches die Ziele und Kompetenzen des Projektes beschreibt. Änderungen an der Zielsetzung kann die DACHLuke-Konferenz vornehmen.
  5. Interne Entscheide der Projekte, Regelungen, Anleitungen etc. sind vollständig zu dokumentieren, damit bei Neuzugängen oder personellen Änderungen innerhalb des Projektes die Einarbeitung möglichst wenig Zeit in Anspruch nimmt.

Kapitel 4 Mitarbeit in der DACHLuke

§10 Mitarbeiter

  1. Mitglieder der DACHLuke und ihrer Exekutivorgane werden Mitarbeiter genannt.
  2. Mitarbeiter der Exekutivorgane sind nicht automatisch aktive Mitarbeiter der DACHLuke.
  3. Die Mitarbeit in der DACHLuke ist auch ohne Mitgliedschaft im Verein möglich.

§11 Eintritt und Austritt

  1. Für den Eintritt in die DACHLuke oder eines ihrer Exekutivorgane ist ein Antrag an das Triumvirat zu stellen. Es sind folgende Angaben zu machen:
    a. Mitarbeit in welchem Exekutivorgan;
    b. Mitarbeit in der DACHLuke direkt ja/nein.
  2. Das Triumvirat informiert Antragsteller über Annahme oder Ablehnung des Antrags. Eine Ablehnung ist zu begründen.
  3. Der Austritt ist dem Triumvirat in elektronischer oder schriftlicher Form mitzuteilen.

§12 Rechte und Pflichten

  1. Jeder Mitarbeiter muss die Zwecke der Dachluke zu unterstützen und sich aktiv an der Arbeit DACHLuke zu beteiligen.
  2. Absenzen sind dem Triumvirat und dem Leiter des entsprechenden Exekutivorgans frühest möglich zu melden.
  3. Jedes Mitglied kann sich an Abstimmungen und Wahlen gemäss Kapitel 5 Abstimmungs- und Wahlordnung zu beteiligen.

§13 Ausschluss

  1. Ein Mitarbeiter kann bei vorsätzlichen Verstössen gegen die Statuten des Vereins oder die Geschäftsordnung der DACHLuke ausgeschlossen werden.
  2. Der Antrag auf Ausschluss kann von dem betroffenen Exekutivorgan zuhanden des Triumvirats oder vom Triumvirats selbst gestellt werden.
  3. Der Ausschluss wird durch ein Gremium aus Triumvirat, der Leitung und stellvertretenden Leitung jenes Exekutivorgans, welchem der auszuschliessende Mitarbeiter angehört, mit absolutem 2/3 Mehr beschlossen.

Kapitel 5 Abstimmungs- und Wahlordnung

§14 DACHLuke-Konferenz

  1. Stimmrecht in der DACHLuke-Konferenz haben die Leiter und deren Stellvertreter der Exekutivorgane,die aktiven Mitarbeiter, die Mitglieder des Triumvirats, die Vorstände von nationalem Rang und internationale Koordinatoren der Piratenparteien Deutschlands, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz.
  2. Das Aktive Wahlrecht steht allen aktiven Mitarbeitern der DACHLuke und ihrer Exekutivorgane zu.
  3. Das passive Wahlrecht für das Triumvirat steht nur Mitgliedern des Vereins zu.

§15 Exekutivorgane

  1. Alle Mitarbeiter des Exekutivorgans sind sowohl zur Abstimmung als auch zur Wahl berechtigt.
  2. Das Passive Wahlrecht steht jedem Mitarbeiter zu.

§16 Beschlussfähigkeit

  1. Die DACHLuke-Konferenz ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der eingeladenen und nicht entschuldigten Konferenz-Teilnehmer anwesend ist.
  2. Für Exekutivorgane ist die Anwesenheit von 2/3 der eingeladenen und nicht entschuldigten Teilnehmer zur Beschlussfähigkeit erforderlich.


Kapitel 6 Versammlungsordnung DACHLuke

§17 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Konferenz wird vom Triumvirat einberufen.
  2. Das Triumvirat veröffentlicht Ort und Datum und versendet die Einladungen zur DACHLuke-Konferenz an alle Teilnehmer, die wünschen, eingeladen zu werden.

§18 Sitzungsregeln

  1. Die Sitzungsleitung und Protokollführung sind Aufgabe des Triumvirats.
  2. Der reguläre Tagesprogramm setzt sich zusammen aus:
    a. Begrüssung durch die Leitung
    b. Festlegung des Protokollanten
    c. Genehmigung des vorherigen Protokolls durch die Anwesenden
    d. Bekanntgaben
    e. Informationen/Berichte aus den Taskforces und Projekten
    f. Traktanden behandeln und beschliessen
    g. Varia
    h. Pendenzen
    i. Festlegung des Nächsten Termins
  3. Unter Varia können noch Punkte eingebracht werden, die entweder dringend behandelt werden müssen, aber nach Ablauf der Traktandensperrfrist erst eintrafen, oder Dinge, die diskutiert werden sollen.

§19 Traktandenregeln

  1. Traktanden sind vor der Sitzung einzureichen, sie werden entweder in die öffentlich zugängliche Traktandenliste direkt eingeschrieben, wobei das älteste Traktandum zuoberst steht, oder an den DACHLuke-Verteiler gesendet werden.
  2. Jedes Traktandum oder Varia hat folgende Punkte zu beinhalten:
    a. Titel des Traktats;
    b. Name oder Nickname des Einreichenden;
    c. Schlüssiger Antragstext: Gut ausformulierte Traktanden erleichtern und beschleunigen die Beschlussfassung;
    d. Eine oder mehrere konkrete Fragen, über die zu befinden ist.
  3. Die Traktandenliste für die DACHLuke-Konferenz ist mindestens 24 Stunden vor Beginn zu veröffentlichen und per Mail an die Teilnehmer zu senden. Mit der Veröffentlichung wird die Traktandenliste geschlossen, es können keine neuen Traktanden mehr hinzugefügt werden.

§20 Protokollführung

  1. Alle getroffenen Entscheide sind zu protokollieren. Die Protokolle dienen nicht nur der internen Dokumentation, sie sind auch ein Mittel die Arbeit der DACHLuke öffentlich nachvollziehbar zu machen und damit transparent zu arbeiten.
  2. Ein Protokoll hat folgende Abschnitte zu enthalten.
    a. Überschrift: (Titel und Datum)
    b. Header [Ort, Datum, Zeit, Anwesende, Entschuldigte, Sitzungsleiter, Protokollant, Uhrzeit des Beginns und des Ende]
    c. Genehmigung des vorangegangen Protokolls
    d. Bekanntgaben
    e. Informationen und Berichte der Exekutivorgane
    f. Traktanden
    g. Varia
    h. Pendenzenliste
    i. Festlegung der nächsten Sitzung
  3. Im Protokoll ist zu jedem Traktat mit zu protokollieren:
    a. die Diskussion
    b. bei Beschlüssen:
    c. die genaue Abstimmungsfrage
    d. wer was abstimmt
    e. Abstimmungsergebnis (Beschluss in präziser Form oder bei Anträgen "angenommen"/"abgelehnt")


Kapitel 7 Schlussbestimmungen

§21 Änderungen an dieser Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung kann durch die DACHLuke-Konferenz mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden.

§22 Inkraftreten und Änderungen

Diese Geschäftsordnung tritt nach der Gründung des Vereins am 27.02.2010 durch Beschluss der DACHLuke-Konferenz in Kraft.

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